Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

22. 06. 2020

Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für ein Bundesprogramm "Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen" beschlossen.
 
Mit dem neuen Programm können Unternehmen für die Monate Juni bis August 2020 einen Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten erhalten, wenn ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60% gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Die Überbrückungshilfe richtet sich gezielt an die Unternehmen, die die Größenkriterien für Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds nicht erfüllen.
 
Die Förderung beträgt bis zu 150.000 Euro für drei Monate. Die Bemessung der konkreten Zuschusshöhe orientiert sich an der tatsächlichen Umsatzentwicklung in den Monaten Juni bis August 2020. Für kleine Unternehmen mit bis zu fünf bzw. zehn Beschäftigten gelten die Höchstbeträge, die Sie bereits von der „Soforthilfe“ kennen (9.000 bzw. 15.000 Euro). Bei Kleinunternehmen, die mit besonders hohen Fixkosten belastet sind, können diese Höchstbeträge aber auch überschritten werden. Programmstart ist der 1. Juli 2020. Das Antragsverfahren wird digital und unbürokratisch durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer durchgeführt.