„Vertragsgestaltung: Stoffpreisgleitklausel wird verlängert und angepasst“
Das Bundesbauministerium und das Bundesverkehrsministerium haben die Stoffpreisgleitklausel bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Sonderregeln für den Umgang mit den gestiegenen Baupreisen auf Baustellen des Bundes (Hoch- und Tiefbau) galt zunächst bis Ende Juni. Zudem wurden Anregungen der Bauwirtschaft und der Bauverwaltungen aufgegriffen, die Preisgleitklausel praktisch handhabbarer zu machen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter:
BMWSB - Startseite - Stoffpreisgleitklausel wird verlängert und angepasst (bund.de)
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
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