„Vertragsgestaltung: Stoffpreisgleitklausel wird verlängert und angepasst“
Das Bundesbauministerium und das Bundesverkehrsministerium haben die Stoffpreisgleitklausel bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Sonderregeln für den Umgang mit den gestiegenen Baupreisen auf Baustellen des Bundes (Hoch- und Tiefbau) galt zunächst bis Ende Juni. Zudem wurden Anregungen der Bauwirtschaft und der Bauverwaltungen aufgegriffen, die Preisgleitklausel praktisch handhabbarer zu machen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter:
BMWSB - Startseite - Stoffpreisgleitklausel wird verlängert und angepasst (bund.de)
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Weitere Meldungen

Seien Sie dabei und Teil des Netzwerktreffens CONNECTED - Termin 26.11.2026
Mi, 28. Oktober 2026

Erfolgreicher Start ins Berufsleben: 36 Junggesellen freigesprochen
Do, 24. September 2026