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Formulare / Erweiterung der Schnell - und Selbsttests

31. 03. 2021

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

insbesondere nachfolgende Änderungen in der neuen Verordnung betreffen das Handwerk:

Erweiterung der Schnell - und Selbsttests  

Selbsttest: Schnelltests für die Selbstanwendung oder auch Laien-Tests können Privatpersonen ohne Schulung durchführen. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich erfolgen. Auch das Testen von Speichel durch Lutsch- oder Gurgeltests soll in Zukunft möglich sein. Das Testergebnis liegt innerhalb von 15 bis 30 Minuten vor.

  • (wird der Selbsttest zur Erfüllung der Testpflicht genutzt, ist ein Nachweis des negativen Testergebnisses gemäß Anlage 1 erforderlich)

Schnelltest: Die Antigen-Schnelltests basieren auf dem Nachweis von Proteinen des Coronavirus. Die Proben werden nur durch geschultes Personal genommen. Dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- und/oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt innerhalb von 15 bis 30 Minuten direkt vor Ort.

Nachweis negatives Testergebnis lt. Anlage 2

Ein positives Testergebnis erfordert bei beiden Testvarianten einen PCR-Nachtest.

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