Formulare / Erweiterung der Schnell - und Selbsttests
Sehr geehrte Innungsmitglieder,
insbesondere nachfolgende Änderungen in der neuen Verordnung betreffen das Handwerk:
Erweiterung der Schnell - und Selbsttests
Selbsttest: Schnelltests für die Selbstanwendung oder auch Laien-Tests können Privatpersonen ohne Schulung durchführen. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich erfolgen. Auch das Testen von Speichel durch Lutsch- oder Gurgeltests soll in Zukunft möglich sein. Das Testergebnis liegt innerhalb von 15 bis 30 Minuten vor.
- (wird der Selbsttest zur Erfüllung der Testpflicht genutzt, ist ein Nachweis des negativen Testergebnisses gemäß Anlage 1 erforderlich)
Schnelltest: Die Antigen-Schnelltests basieren auf dem Nachweis von Proteinen des Coronavirus. Die Proben werden nur durch geschultes Personal genommen. Dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- und/oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt innerhalb von 15 bis 30 Minuten direkt vor Ort.
Nachweis negatives Testergebnis lt. Anlage 2
Ein positives Testergebnis erfordert bei beiden Testvarianten einen PCR-Nachtest.