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Corona - Sondernewsletter

06. 07. 2020

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

 

angefügt stellen wir Ihnen den Sondernewsletter der Handwerkskammer Chemnitz mit aktuellen Entwicklungen des Tages zur Verfügung.

 

+ + +  Ausweitung des Anspruchs auf Entschädigung bei Schul- und Kitaschließung + + +

 

Im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes wurde die Ausweitung der Entschädigung bei Schließung von Betreuungseinrichtungen im Bundesgesetzblatt www.bgbl.de verkündet.
Bereits Ende März war ein Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen worden. Diese Entschädigungsansprüche wurden nun von sechs auf bis zu zehn Wochen pro Elternteil verlängert; für Alleinerziehende auf bis zu zwanzig Wochen. Die Neuregelung tritt rückwirkend zum 30. März 2020 in Kraft.

 

+ + + Umsatzsteuer in der Bauwirtschaft + + +


Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hat ein Hinweisblatt zu den Auswirkungen der Senkung des Umsatzsteuersatzes auf die Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft herausgegeben,  das Hilfestellungen für die Bauwirtschaft enthält, wie in Einzelfragen mit der Senkung des Steuersatzes in der Umsatzsteuer umgegangen werden kann. Darin wird insbesondere noch einmal auf das bereits bekannte Merkblatt des Bundesministeriums für Finanzen "Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft" vom 12. Oktober 2009 eingegangen.

 

 + + + Informationsseiten Umsatzsteuer + + +

 

Neben unseren aktuellen und ausführlichen Hinweisen finden Sie unter den nachfolgenden Links weitergehende Informationen zur befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze.

+ + + TSE-Umrüstung von elektronischen Kassen bis September 2020 + + +

 

Das BMF hat mit Schreiben vom 30. Juni 2020 die Verbände darüber informiert, dass die Notwendigkeit einer Verlängerung der Frist nicht gesehen werde, da eine ausreichende Anzahl von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSEs) am Markt verfügbar seien und daher nunmehr Aufrüstung der Kassen bzw. Neuanschaffung von Kassen durch die Betriebe vorzunehmen seien.

Die Mehrzahl der Bundesländer hatte sich aufgrund der Corona-Pandemie dafür ausgesprochen, die Frist über den 30. September 2020 hinaus zu verlängern.

Die Blockadehaltung des BMF zwingt die Betriebe jedoch, die Kassen fristgerecht mit TSEs aufzurüsten bzw. Neuanschaffungen von Kassen vorzunehmen. Eine Verlängerung der Frist kann nur noch erreicht werden, in dem ein individueller Antrag gemäß §148 AO beim zuständigen Finanzamt gestellt und dieser positiv beschieden wird.

Nähere Informationen zur Umrüstung finden Sie in der aktualisierte Fassung der Handreichung für bargeldintensive Handwerksbetriebe zur Kassenführung - Neuregelung zum 1.1.2020 (Stand:  02. Juli 2020).

Bitte informieren Sie uns, wenn die Kassenhersteller zur Bereitstellung der TSE noch nicht in der Lage sind.

 

+ + + Bundesrat beschließt Konjunkturpaket + + +

 

Am 29. Juni 2020 haben Bundesrat und Bundestag dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Das Gesetz tritt anschließend wie geplant am 1. Juli 2020 in Kraft.

Im Wesentlichen enthält das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz folgende Regelungen:

  • Umsatzsteuersenkung
    Der Regelsatz der Umsatzsteuer wird befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19% auf 16 % sowie der ermäßigte Steuersatz von 7% auf 5 % gesenkt. Da die kurzzeitige Senkung der Umsatzsteuer mit einem nicht unerheblichen Umstellungsaufwand für die Unternehmen verbunden ist, hatte sich der ZDH für eine Verlängerung der Steuersatzsenkung und großzügige Billigkeitsregelungen ausgesprochen.
  • Degressive Abschreibung für Wirtschaftsgüter
    Es wird eine degressive AfA in Höhe von 25 % eingeführt werden. Diese darf höchstens das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens betragen, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden.
  • Verlängerung der Reinvestitionsfristen
    Die Reinvestitionsfristen des § 6b EStG wird um ein Jahr verlängert. Ebenso werden die in 2020 endenden Fristen für die Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG um ein Jahr verlängert. Auch hiermit wurde eine Forderung des Handwerks umgesetzt.
  • Erhöhung des Ermäßigungsfaktors nach § 35 EStG
    Der Ermäßigungsfaktor wird auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags erhöht. Diese Erhöhung trägt den in den letzten Jahren gestiegenen Gewerbesteuer-Hebesätzen Rechnung. Bis zu einem Hebesatz von bis zu 420 Prozent können damit im Einzelfall Personenunternehmer durch die Steuerermäßigung nach § 35 EStG vollständig von der Gewerbesteuer entlastet werden. Auch dieser Punkt wurde vom Handwerk bereits mehrfach gefordert.
  • Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer
    Bei der Gewerbesteuer wird der Freibetrag für die Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nr. 1 GewStG auf 200.000 Euro erhöht. 
  • Steuerliche Forschungszulage
    Die maximale Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage wird für die Veranlagungszeiträume von 2020 bis 2025 auf 4 Mio. Euro erhöht werden.
  • Dienstwagenbesteuerung
    Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen, die keine Kohlendioxidemission je gefahrenem Kilometer aufweisen, wird der Höchstbetrag des Bruttolistenpreises von 40.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht.
  • Einfuhrumsatzsteuer
    Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. Tag des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats verschoben.
  • Unterstützung von Familien
    Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 300 Euro gewährt. Zudem wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende befristet auf zwei Jahre von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben.

Ausführliche Informationen:
ZDH 
Bundesfinanzministerium

 

+ + + Corona-Impulspaket des SMWA beschlossen + + +

 

Mehr als 1 Milliarde Euro stellen Bund und Freistaat ab sofort bereit, um Beschäftigung zu sichern und durch Corona betroffenen Unternehmen zu helfen. Das Programm wurde nach intensiven und regelmäßigen Beratungen des Kabinetts mit Gewerkschaften, Verbänden und Kammern erstellt.

Das Soforthilfe-Darlehen, wird mit Wirkung vom heutigen Tag an nicht fortgesetzt. Die SAB - Sächsische Aufbaubank - Förderbank - entscheidet noch über vorliegende Anträge, neue Anträge nimmt sie nicht mehr entgegen.

Instrumente des Impulsprogramms:

Unternehmensfinanzierung sichern

  • Stabilisierungsfonds
    Innerhalb des Fonds stellen Bund und Land Mittel für den kleinen Mittelstand zur Verfügung. Daraus können bis zum 31. Dezember 2020 Beteiligungen bis zu 800.000 Euro ausgereicht werden. Darüber hinaus richtet sich das Beteiligungsangebot an Unternehmen des größeren Mittelstands bis 249 Beschäftigte, die einen höheren Finanzbedarf bis zu 2,5 Millionen Euro haben. Das Angebot ist zunächst bis zum 30. Juni 2021 begrenzt.
  • Finanzierungsprogramm für Startups
    Mit Beteiligung des Bundes wird ein bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft mbH (MBG) aufgelegt, damit innovative Gründer weiter in den Aufbau ihrer Unternehmen investieren können.
  • Zuschussprogramm »Corona-Überbrückungshilfe für KMU« des Bundes
    Anträge für Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, können ausschließlich über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eingereicht werden. Für den Freistaat Sachsen setzt die SAB das Programm um. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab dem 8. Juli 2020 möglich und gilt rückwirkend bis zum 1. Juni. Das Zuschussprogramm des Bundes »Corona-Überbrückungshilfe für KMU« kann als ergänzender Finanzierungsbaustein dienen.
  • Programm zur Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten (RuB)
    Damit sollen finanzielle Engpässe kurzfristig überbrückt und die Finanzierung von langfristigen Umstrukturierungen sichergestellt werden. Ansprechpartner für betroffene Unternehmen ist das Beratungszentrum Konsolidierung der SAB.
  • Programm Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)
    Unternehmen werden darüber nach erfolgreichem Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens unterstützt werden. Zuständig ist wie bisher das Beratungszentrum Konsolidierung der SAB.

Gründerland Sachsen stärken

Sächsische Startups benötigen Eigenkapital, um unter den Gegebenheiten der Corona-Krise ihren Fortbestand zu sichern. Dafür wird neben dem zusätzlichen Beteiligungsangebot bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen der Technologiegründerfonds Sachsen aufgestockt

  • Wettbewerbsfähigkeit stärken, industriellen nachhaltigen Strukturwandel ermöglichen, Arbeitsplätze erhalten
    Das 2019 umgesetzte, sehr erfolgreiche Förderprogramm "Regionales Wachstum" wird mit 30 Millionen Euro als Sonderprogramm neu aufgelegt. Mit dem Programm werden die bestehenden Möglichkeiten für Regionalbeihilfen auch für die nicht GRW-förderfähigen Unternehmen genutzt und diese bei Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unterstützt. Damit können insbesondere Handwerker, Gastronomen und der Einzelhandel vorrangig in ländlichen Regionen Sachsens gefördert werden, welche aktuell in besonderem Maße von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind.

Nachhaltige Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ausbauen, Klimafolgen bewältigen, zukunftsfähige Energieversorgung sichern

Für Maßnahmen zur Stärkung einer regionalen und nachhaltigen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, Maßnahmen zur Klimafolgenbewältigung und Stärkung von Infrastruktur und Unternehmen im Umgang mit Extremwetterereignissen sowie für Maßnahmen für eine zukunftsfähige Energieversorgung werden insgesamt weitere 35 Millionen Euro bereitgestellt.

Investitionen in Bildungsinfrastruktur

Ein weiterer wichtiger Bestandteil sind Zukunftsinvestitionen in die Bildungsinfrastruktur. Für die konjunkturelle Belebung der regionalen Bauwirtschaft - insbesondere mit Blick auf die vielen lokalen Handwerksbetriebe -, sollen die kommunalen Investitionen in die schulische Infrastruktur besonders gefördert werden. Dafür werden in den kommenden Jahren 20 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Ausführliche Pressemitteilung Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

 

+ + + BGW aktualisiert Empfehlung für Friseure (25.06.2020) + + +

 

Eine Haarwäsche vor dem Haarefärben ist nicht nötig, wenn Beschäftigte beim Auftragen und Auswaschen der Farbe Handschuhe tragen. Bislang galt, dass Friseure und Friseurinnen ihrer Kundschaft vor jeder Dienstleistung die Haare waschen sollen. Diese Änderung (https://www.bgw-online.de/DE/Home/Branchen/News/Friseure-Corona-Arbeitsschutzstandard.html) zu vorherigen Empfehlungen ergibt sich aus aktuellen Erkenntnissen über die Infektionswege von SARS-CoV-2.

 

+ + + Pandemiebedingte Mehrkosten auf Bundesbaustellen + + +

 

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat am 17. Juni 2020 einen Erlass zum Umgang mit COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten auf Baustellen des Bundes herausgegeben. Bei Bauverträgen sind demnach auf Nachweis die tatsächlich erforderlichen Kosten für die in dem neuen Formblatt "COVID-19 bedingte Mehrkosten" abschließend aufgezählten Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu erstatten. Dies gilt so-wohl für bestehende Bauverträge wie auch für laufende und zukünftige Vergabeverfahren des Bundes. Der Erlass tritt am 01. Juli 2020 in Kraft und gilt bis auf weiteres.

 

+ + + Freistaat Sachsen erhöht ÜLU- Förderung für 2020+ + +

 

Der Freistaat Sachsen unterstützt die Berufsausbildung in den sächsischen Handwerksbetrieben, indem für das Jahr 2020 der von den (förderfähigen) Unternehmen zu tragende Anteil der ÜLU-Kursgebühren übernommen wird. Wie das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) am 24. Juni 2020 informierte, werden für die ÜLU-Kurse 2020 die Förderpauschalen erhöht, so dass 100 Prozent der Kursgebühren gefördert werden. Die Erhöhung der Förderung soll die Ausbildungsbetriebe von den ÜLU-Kosten 2020 entlasten. Die Förderung der Gebühren für die Übernachtungen der Lehrlinge bleibt auf der bisherigen Höhe. Hier ist von den Betrieben weiterhin ein Eigenanteil zu tragen. Die Handwerkskammer Chemnitz wird alle Betriebe, welche Lehrlinge zu ÜLU-Kursen in die Bildungs- und Technologiezentren Chemnitz und Plauen entsenden, per Post informieren und schon bezahlte ÜLU-Gebühren zurück erstatten.

 


+ + + Kabinett beschließt Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" + + +

 

Das Maßnahmenpaket richtet sich an KMU mit bis zu 249 Beschäftigten, die durch die COVID-19-Krise im Speziellen von Umsatzeinbußen betroffen waren und sind. Sie sollen zeitlich befristet im Ausbildungsjahr 2020/21 Unterstützung erhalten, damit sie ihre Ausbildung aufrechterhalten und junge Menschen ihre Ausbildung fortsetzen und erfolgreich abschließen können.

Die Maßnahmen im Überblick:

  • Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen)
  • Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot erhöhen)
  • Vermeidung von Kurzarbeit
  • Auftrags- und Verbundausbildung
  • Übernahmeprämie

Ausführliche Informationen - wie zum Beispiel den Fördervoraussetzungen - zum Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"