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Ab dem 4. Mai 2020, zunächst bis einschließlich 20. Mai 2020, gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung.
Die neue Verordnung enthält gelockerte Maßnahmen, welche auch für Handwerksbetriebe von Bedeutung sind (s.Anhang).
Die Verordnung wird durch die Allgemeinverfügung Hygienemaßnahmen entsprechend ergänzt. Auch diese tritt am 4. Mai 2020 in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 20. Mai 2020 (s.Anhang).

Fr, 07. August 2026

Do, 06. August 2026