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Antrag Kurzarbeitergeld,Darlehen, Förderprogramme und Allgemeinverfügung Ausgangsbeschränkung gültig ab 23.03.2020

 

Antrag Kurzarbeitergeld

 

https://amt24.sachsen.de/leistung/-/sbw/Kurzarbeitergeld+beantragen-6000058-leistung-0#sb-id-toc-block2

 

 

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

 

Achtung! Der Arbeitgeber beantragt die Leistung bei der Agentur für Arbeit (AfA)  mit dem Formular zur Anzeige des Arbeitsausfalls, muss nach Bestätigung der AfA  in Vorleistung gehen und bekommt die Leistung nach der Zahlung erstattet.

 

 

 

Darlehen, Förderprogramme

 

https://www.sab.sachsen.de/index.jsp?cookieMSG=allowed

 

 

 

 

Allgemeinverfügung Ausgangsbeschränkung gültig ab 23.03.2020

 

https://www.coronavirus.sachsen.de

 

https://www.coronavirus.sachsen.de/unternehmen-arbeitgeber-und-arbeitnehmer-4136.html

 

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 23. März 2020

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