Antrag Kurzarbeitergeld,Darlehen, Förderprogramme und Allgemeinverfügung Ausgangsbeschränkung gültig ab 23.03.2020
Antrag Kurzarbeitergeld
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Achtung! Der Arbeitgeber beantragt die Leistung bei der Agentur für Arbeit (AfA) mit dem Formular zur Anzeige des Arbeitsausfalls, muss nach Bestätigung der AfA in Vorleistung gehen und bekommt die Leistung nach der Zahlung erstattet.
Darlehen, Förderprogramme
https://www.sab.sachsen.de/index.jsp?cookieMSG=allowed
Allgemeinverfügung Ausgangsbeschränkung gültig ab 23.03.2020
https://www.coronavirus.sachsen.de
https://www.coronavirus.sachsen.de/unternehmen-arbeitgeber-und-arbeitnehmer-4136.html
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