Schriftgröße
100%
Ab 25. Mai 2018 gilt ohne weitere Übergangsfrist das einheitliche EU-Datenschutzrecht – als Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ohne das diese vorher durch die einzelnen Gesetzgeber umgesetzt werden muss. Viele Regelungen ähneln geltendem Recht, viele weitere sind neu, müssen aber ab diesem Stichtag beachtet werden.
Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZdH) unter http://www.zdh.de.

Fr, 07. August 2026

Do, 06. August 2026