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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt ab 25. Mai 2018

Ab 25. Mai 2018 gilt ohne weitere Übergangsfrist das einheitliche EU-Datenschutzrecht – als Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ohne das diese vorher durch die einzelnen Gesetzgeber umgesetzt werden muss. Viele Regelungen ähneln geltendem Recht, viele weitere sind neu, müssen aber ab diesem Stichtag beachtet werden.

 

Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZdH) unter http://www.zdh.de.

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Veröffentlichung

Do, 07. Juni 2018

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