Newsletter der Handwerkskammer Chemnitz
Wooosn-Premiere fürs Handwerk - | ||
Exklusive Einladung zur Handwerker-Wooosn in Chemnitz: Livemusik, Festzeltstimmung, Schmankerl, kühles Bier, prickelnder Prosecco und viele Gelegenheiten zum Austausch mit anderen Unternehmen erwarten Handwerksbetriebe am 11. September.Wer schnell ist kann sich Gratiskarten für sich und sein Team sichern! | ||
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Grafik: HB Group | ||
AUSGABE 27.08.2025 |
Europäisches Spielzeugmacherfestival in Seiffen |
Das Spielzeugmacherfestival wird am Freitag, den 29. August 2025 um 17 Uhr mit der Verleihung des Preises "Tradition und Form" eröffnet. Anschließend sind ab 18 Uhr alle herzlich eingeladen, die Festivallocation, das ehemalige Erlebnisbad, zu erkunden: Spieluhren, Märchenfiguren, Holzlaternen, Baukästen und Klassiker wie Räuchermännchen – alles neu interpretiert von Spielzeugmacher:innen aus ganz Europa. Musik, Streetfood und die besondere Atmosphäre machen das Festival bis zum 31. August zu einem Highlight für Groß und Klein. |
Insolvenz eines Geschäftspartners: Was tun? |
Wir laden Sie herzlich am 11. September von 17 bis 20 Uhr in die Handwerkskammer zur Veranstaltung „Insolvenz eines Geschäftspartners“ ein. Wir zeigen auf, welche Warnsignale ernst genommen werden sollten, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen möglich sind und wie Sie sich im Fall der Fälle bestmöglich absichern. |
Asbest: Neue Richtlinien für besseren Schutz |
Mit der seit dem 5. Dezember 2024 in Kraft getretenen Gefahrstoffverordnung ist ab sofort der Veranlasser (Auftraggeber) von Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten verpflichtet, alle ihm vorliegenden Informationen über das Vorhandensein von Gefahrstoffen, insbesondere Asbest, an den Auftragnehmer weiterzugeben. Diese Angaben unterstützen den Arbeitgeber dabei, Gefährdungen beim Bauen im Bestand zu beurteilen und seine Beschäftigten entsprechend zu schützen. |
Nachhaltigkeit von Chemikalien einfach online bewerten |
Die frei verfügbare Webanwendung ChemSelect, die von Ökopol und Öko-Institut im Auftrag des Umweltbundesamtes entwickelt wurde, unterstützt Anwender von Chemikalien, einschließlich Hersteller von Erzeugnissen, dabei, die Nachhaltigkeit ihrer Chemikalien zu bewerten und gute Chemikalien auszuwählen. |
Internationaler Schweißfachmann (IWS) |
Als Internationaler Schweißfachmann (IWS) werden Sie im Unternehmen als Schweißaufsichtsperson nach EN ISO 14731 eingesetzt. Darüber hinaus können Sie in der schweißtechnischen Aus- und Weiterbildung und in Ingenieur- und Konstruktionsbüros tätig sein und werden so zu einem wichtigen Mittler zwischen rein schweißtechnischen Belangen und bspw. wirtschaftlichen Fragestellungen in einem Fertigungsbetrieb. In Deutschland spielt die Qualifizierung "Internationaler Schweißfachmann" eine bedeutende Rolle, da sie als Voraussetzung für die Zulassung zum Schweißen im geregelten Bereich unumgänglich ist. |
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Handwerk |
Der Trend im Handwerk geht dahin, dass jeder Mitarbeiter vielseitig einsetzbar sein soll. Neben der beruflichen Haupttätigkeit sollen auch die angrenzenden Elektroarbeiten übernommen werden. Jedoch bergen elektrische Arbeiten im Betrieb gewisse Gefahren. Nach Abschluss des Fortbildungslehrgangs ist die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" befähigt unterwiesene, festgelegte, gleichartige, sich wiederholende Arbeiten selbstständig, sicher und fachgerecht durchzuführen. |
Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer |
Jeder Betrieb hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Ziel unserer Schulung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten. |
Stellungnahme zur Anpassung der Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft (FRL KrW) |
Die drei sächsischen Handwerkskammern haben eine Stellungnahme zur Anpassung der Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft (FRL KrW) abgegeben. Gerade für kleine Handwerksbetriebe sind Förderprozesse oft zu komplex und zeitintensiv. Der Aufwand einer Antragsstellung kann Investitionen ausbremsen und Innovationsvorhaben erschweren. |
Änderungen im September 2025: Was Betriebe jetzt wissen müssen |
Die Sommerpause endet: Der Bundestag nimmt im September seine Arbeit wieder auf. Dazu gibt es einiges zu beachten für Betriebe, Versicherte und Verbraucher. Neue Gesetze, höhere Preise und wichtige Stichtage – Ein Überblick über wichtige Termine und Änderungen im September 2025: |
Handwerk tut gut: Zeigen Sie es! |
Der „Tag des Handwerks“ steht in diesem Jahr unter dem Motto „Handwerk tut gut“. Studiendaten zeigen, wer einen Handwerksberuf ausübt, ist nicht nur glücklicher in seinem Job als andere, sondern fühlt sich auch wohler. In der Woche vor dem Tag des Handwerks vom 15. bis 19. September geben Handwerker auf Instagram mit videografischen „Tagebucheinträgen“ persönliche Einblicke in ihren Arbeitsalltag und zeigen, warum Handwerk ihnen guttut. Ein gemeinsames Video-Tagebuch mit vielen persönlichen Perspektiven zum Thema „Handwerk tut gut.“ – echt, vielfältig und handgemacht – soll entstehen. Machen Sie mit! Zeigen Sie, welche positiven Einflüsse Ihr Beruf auf Ihr Wohlbefinden hat. |
Nachhaltigkeitskompetenz in der Ausbildung |
Wie kann Ausbildung fit für die Zukunft gemacht werden – ohne dabei den Überblick oder den Praxisbezug zu verlieren? Genau hier setzt das Projekt NAKA – Nachhaltigkeitskompetenz in der Ausbildung an. Ziel ist es, Ausbilder:innen in Chemnitzer Unternehmen darin zu unterstützen, Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung (CSR) sinnvoll in die Ausbildung zu integrieren – praxisnah, verständlich und passgenau für mittelständische Betriebe. Die Teilnahme ist kostenlos – das Projekt wird vollständig durch die EU gefördert. |
Was ist aktuell los in der Kulturhauptstadt-Region 2025? | ||
| Hier finden Sie aktuelle Termine, Veranstaltungstipps und News zu Chemnitz2025. | |
Das Magazin | ||
| Sie wollen noch mehr Informationen für das Handwerk? Mit dem Magazin der Handwerkskammer Chemnitz sind Sie immer aktuell informiert! | |
Veranstaltungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Impressum und Datenschutz | ||
| Handwerkskammer Chemnitz Postanschrift: Postfach 415, 09004 Chemnitz Hausanschrift: Limbacher Straße 195, 09116 Chemnitz | Telefon: +49 371 5364-0 Telefax: +49 371 5364-222 E-Mail: | |
Die Handwerkskammer Chemnitz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß §109 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten Frank Wagner und den Hauptgeschäftsführer Markus Winkelströter vertreten. Alle Daten, Informationen und Inhalte des Newsletters sind sorgfältig geprüft. Dennoch können Fehler, Unklarheiten oder unvollständige Angaben nicht völlig ausgeschlossen werden. Die Handwerkskammer Chemnitz übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte des Newsletters. Sie übernimmt keinerlei Haftung für materielle oder immaterielle Schäden, die durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen des Newsletters verursacht werden. Es sei denn, der Handwerkskammer Chemnitz wird nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen. Im Newsletter können sich Links zu anderen Web-Auftritten befinden. Die Handwerkskammer Chemnitz hat keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte dieser Seiten und ist daher für den Inhalt dieser Seiten nicht verantwortlich. Sie übernimmt keine Haftung für eventuell rechtswidrige Inhalte oder sonstige Rechtsverletzungen auf der Website fremder Anbieter. Sollten die verlinkten Seiten fremder Anbieter rechtswidrige oder anstößige Inhalte enthalten, so distanziert sich die Handwerkskammer Chemnitz ausdrücklich von diesen Inhalten. Datenschutz Infoservice Newsletter abmelden / Daten ändern [ ja ] Gewerbeförderung
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